In letzter Zeit häufen sich die Mitteilungen in der Presse, dass die Eigentümer verpflichtet sind, laut Energieeinsparverordnung das Dach ihres Hauses zu dämmen. Das stimmt allerdings nur zum Teil.
Die Energieeinsparverordnung sieht in der Tat vor, dass der Wärmeverlust von Gebäuden, die an wenigstens 4 Monaten über 19 °C beheizt werden, gesenkt werden muss. Der Eigentümer hat aber die Wahl zwischen zwei Wegen: Entweder muss das Dach gedämmt werden/sein oder die oberste Geschossdecke. Zu beachten gilt allerdings, eine Verpflichtung zur Dämmung besteht nur, sofern jedwede Dämmung - also Dachdämmung als auch Geschossdeckendämmung - fehlt. Ist jedoch eine Art der Dämmung vorhanden, greift diese Pflicht nicht. Auch spielt es keine Rolle, ob diese Dämmform den jetzigen Ansprüchen der Energieeinsparverordnung entspricht.
Weitere Ausnahmen von der Dämmpflicht:
- Können die für die Nachrüstungen erforderlichen Aufwendungen durch die dann einzutretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden. Für diese Beurteilung muss die Restnutzungsdauer des konkreten Gebäudes zu Grunde gelegt werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Befreiung zu beantragen und den Nachweis der Unwirtschaftlichkeit zu erbringen. Der Nachweis der Unwirtschaftlichkeit kann durch ein Gutachten erbracht werden. Wir nennen Ihnen gern entsprechende Sachverständige.
- Eigentümer mit kleinen Wohnhäusern. Eine Dämmpflicht besteht bei Wohnhäusern, die über höchstens 2 Wohnungen verfügen, von denen eine vom Eigentümer spätestens ab 01.02.2002 selbst bewohnt wird, nicht. Die Sanierungspflicht tritt erst ein, wenn der Eigentümer des Wohnhauses wechselt. Sollte das Wohnhaus 2011 verkauft worden sein, so müsste der neue Eigentümer innerhalb von 2 Jahren ab dem Tag der Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch die erforderlichen Dämmmaßnahmen vornehmen.
Verfügt weder das Dach noch die oberste Geschossdecke über irgendeine Art von Dämmung, so darf der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke oder des Daches 0,24 Watt/(m²•K) nicht überschreiten.
Haus & Grund warnt daher vor übereilten Auftragsvergaben. In einem ersten Schritt sollte geprüft werden, ob tatsächlich keine Dämmung vorhanden ist und in einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die Dämmung wirtschaftlich sinnvoll ist. Ein weiterer Schritt wäre dann die Auswahl, ob das Dach oder die oberste Geschossdecke gedämmt wird.


